AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

minubo GmbH
Schwanenwik 24
22087 Hamburg

nachfolgend “minubo”.

Stand: 1. Oktober 2026 (PDF)

 

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) sind die ausschließlichen rechtlichen Vereinbarungen zwischen minubo und dem Kunden (wie unten definiert) und regeln die Nutzung der minubo-Web-Anwendung sowie jegliche anderen Leistungen, Consulting, Software, Daten und andere Materialien, die durch die minubo-Internetseite(n), z.B. www.minubo.com („Webseite“), zur Verfügung gestellt werden und die minubo nach Maßgabe von Ziffer 2.3 weiterentwickeln kann (zusammen die „Datenplattform“). Zusätzlich wird die Anbindung der Software des Kunden an die Datenplattform geregelt.

1.2 Im Sinne dieser AGB bedeutet „Kunde” (nachfolgend auch als „Sie” oder „Ihr(e)” bezeichnet) die Gesellschaft oder die Organisation oder den Unternehmer, der oder die ein Abonnement der Datenplattform erwirbt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Teil des Vertrages zwischen den Parteien, auch wenn diese Bestandteil eines Bestellformulars oder einer sonstigen Kommunikation des Kunden an minubo oder eines Geschäftspartners von minubo sein sollten. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem schriftlichen Angebot von minubo mit Unterschrift eines für minubo Zeichnungsberechtigten ist das Angebot maßgebend.

1.3 Sollten Sie im Namen Ihres Unternehmens oder einer anderen Organisation eine Vereinbarung abschließen, die in den Anwendungsbereich dieser AGB fällt, gewährleisten und versichern Sie hiermit, dass Sie ermächtigt sind, diese Vereinbarung im Namen dieses Unternehmens oder dieser Organisation abzuschließen. minubo ist zu jeder Zeit berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Nachweis der Vollmacht zu verlangen. Wenn die Person, die im Namen des Unternehmens handelt, oder ein anderer Unternehmensmitarbeiter den geforderten Nachweis der Vollmacht für die Registrierung, Buchung und Nutzung nicht innerhalb von einem Zeitraum von einer (1) Woche nach Erhalt der jeweiligen Aufforderung vorlegen kann, ist minubo berechtigt, das Konto sowie das Unternehmensprofil jederzeit zu sperren.

1.4 Nutzung der kostenlosen Demo-Version minubo bietet dem Kunden die Nutzung eines kostenlosen Demo-Accounts mit beschränktem Zeit- und Leistungsumfang zu den Bedingungen dieser AGB an. Nach einem persönlichen Gespräch oder Schriftverkehr mit den Mitarbeitern von minubo erhält der Kunde seine individuellen Zugangsdaten. Durch den Login auf der entsprechenden Seite der minubo-Webpräsenz akzeptiert der Kunde die Nutzungsbedingungen. minubo ist berechtigt, den Zugang zu jeder Zeit und ohne Begründung zu deaktivieren.

1.5 Vertragsabschluss über Testphase auf Kundendaten minubo bietet dem Kunden den Abschluss eine Test-Accounts mit beschränktem Zeit- und Leistungsumfang zu den Bedingungen dieser AGB an. Dabei werden ausgewählte Datenquellsysteme des Kunden angebunden und grob validiert, um dem Kunden erste Einblicke in den Leistungsumfang von minubo zu ermöglichen. Die Parteien einigen sich in einer separaten Vereinbarung über den zeitlichen Rahmen, anzubindende Quellsysteme und ggf. anfallende Kosten. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Beitrag bei der Anbindung bspw. durch Übermittlung von Zugangsdaten und Feedback zu leisten. Dem Kunden ist bewusst, dass die Ergebnisse in der Datenplattform nicht einem vollumfänglichen Onboarding entsprechen mit mehreren Validierungsrunden und Berücksichtigung aller Sonderfälle im Geschäft des Kunden. Beide Parteien sind berechtigt, die Testphase zu jeder Zeit zu beenden.

1.6 Vertragsabschluss kostenpflichtiger Zugang Der Vertragsabschluss zu einem kostenpflichtigen Zugang zur Datenplattform erfolgt durch Annahme eines entsprechenden Angebotes durch den Kunden. Ein solches Angebot kann umfangreichere Leistungen als ein Demo- oder Test-Account umfassen. Falls der Kunde bei der Anlage des Demo- oder Test-Accounts andere AGB angenommen hat, als beim Angebot, gelten stets die AGB aus dem Angebot.

1.7 Die zum Vertragsschluss notwendigen Daten des Kunden müssen wahrheitsgemäß offengelegt werden und müssen vom Kunden umgehend aktualisiert werden, falls sich Änderungen ergeben, um eine reibungslose Nutzung gewährleisten zu können.

 

2 Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand sind die Nutzung der Datenplattform durch den Kunden, die Leistungspflichten von minubo und die des Kunden. Auf den Webseiten von minubo oder auch von ausgewählten Partnern stellt minubo ihren Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, auf die Datenplattform zuzugreifen. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und die dafür geschuldeten Gebühren ergeben sich aus dem Angebot einschließlich einer darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung (im Folgenden zusammen „Angebot“; die Leistungsbeschreibung auch „Leistungsbeschreibung“). Die jeweilige Datenplattform wird dem Kunden ausschließlich über das Internet zur Verfügung gestellt.

2.2 minubo stellt die Datenplattform mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsmittel am Übergabepunkt (Ausgang des von minubo genutzten Rechenzentrums zum Internet) bereit. Nicht als Ausfallzeit gelten (i) vorab angekündigte Wartungsfenster, die in der Regel außerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr MEZ/MESZ) liegen; (ii) Ausfallzeiten aufgrund höherer Gewalt (Ziffer 11.6); (iii) Ausfallzeiten, die auf Umstände im Einflussbereich des Kunden, auf Störungen des Internets außerhalb des Übergabepunkts oder auf eine vertragswidrige Nutzung zurückzuführen sind. Unterschreitet minubo die vereinbarte Verfügbarkeit in einem Kalendermonat um mehr als 0,5 Prozentpunkte, ist der Kunde zur Minderung der auf diesen Monat entfallenden Gebühren nach Ziffer 7.2.2 berechtigt; weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt, soweit sie auf einem von minubo zu vertretenden Umstand beruhen.

2.3 minubo ist berechtigt, die Datenplattform weiterzuentwickeln, zu ändern und zu erweitern, insbesondere um sie an technische Entwicklungen, geänderte rechtliche Anforderungen oder Sicherheitsanforderungen anzupassen, Fehler zu beheben oder Funktionen zu verbessern. minubo wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den im Angebot vereinbarten Kernfunktionsumfang für die Dauer der Vertragslaufzeit nicht wesentlich einschränken, es sei denn, dies ist aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder technischen Gründen erforderlich oder minubo stellt eine im Wesentlichen gleichwertige Funktion bereit. Über wesentliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Nutzung durch den Kunden haben, informiert minubo den Kunden rechtzeitig vorab in Textform oder in der Datenplattform; dies gilt nicht für dringende Sicherheitsupdates.

2.4 KI-Funktionalitäten

2.4.1 Die Datenplattform kann Funktionen enthalten, die auf Verfahren der künstlichen Intelligenz, insbesondere auf großen Sprachmodellen oder anderen maschinellen Lernverfahren, beruhen und Inhalte, Analysen, Zusammenfassungen, Empfehlungen oder Antworten automatisiert erzeugen oder Kundendaten zu diesem Zweck an solche Verfahren übergeben („KI-Funktionalitäten"). KI-Funktionalitäten sind unabhängig von ihrer Bezeichnung und technischen Ausgestaltung erfasst, insbesondere in die Datenplattform eingebettete Chat- oder Assistenzfunktionen, automatisiert erstellte Berichte und Zusammenfassungen sowie Schnittstellen, über die der Kunde eigene KI-Systeme mit der Datenplattform verbindet (z.B. über das Model Context Protocol, „MCP"). Der jeweils verfügbare Umfang der KI-Funktionalitäten ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung. minubo kann KI-Funktionalitäten nach Maßgabe von Ziffer 2.3 weiterentwickeln, erweitern, ändern oder einstellen. Der Kunde kann die KI-Funktionalitäten über einen separaten Opt-In in den Admin-Einstellungen seines Accounts aktivieren und dort die individuellen Nutzereinstellungen anpassen; die übrigen Leistungen und die vereinbarte Vergütung bleiben hiervon unberührt.

2.4.2 Von KI-Funktionalitäten erzeugte Ergebnisse („KI-Ergebnisse") werden automatisiert auf Grundlage statistischer Verfahren erstellt. Sie können unvollständig, ungenau oder unzutreffend sein, auch wenn sie plausibel erscheinen, und stellen keine Beratung dar. Der Kunde wird KI-Ergebnisse vor ihrer Verwendung, insbesondere vor geschäftlichen Entscheidungen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns prüfen. minubo schuldet die Bereitstellung der KI-Funktionalitäten gemäß Leistungsbeschreibung, nicht die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung einzelner KI-Ergebnisse für einen bestimmten Zweck. Ziffer 8 bleibt unberührt.

2.4.3 Von minubo bereitgestellte KI-Funktionalitäten: Soweit minubo für die Bereitstellung von KI-Funktionalitäten Sprachmodelle oder andere KI-Dienste Dritter einsetzt („KI-Dienstleister"), werden die zur Bearbeitung einer Anfrage erforderlichen Daten (insbesondere Eingaben des Nutzers, Gesprächsverlauf, Datenmodell und Abfrageergebnisse) über einen KI-Gateway-Anbieter (für Modell-Routing, sowie Betrieb, Sicherheit und Abrechnung des Dienstes) an ausgewählte Sprachmodelle (ausschließlich mit Zero-Data-Retention und EU-Hosting) übermittelt und dort ausschließlich zur Erbringung der Leistung verarbeitet. minubo setzt nur KI-Dienstleister ein, mit denen vereinbart ist, dass Kundendaten nicht zum Training oder zur Verbesserung ihrer Modelle verwendet werden. Die eingesetzten KI-Dienstleister sind im Vertrag zur Auftragsverarbeitung als Unterauftragsverarbeiter benannt; für ihre Beauftragung und ihren Wechsel gelten dessen Regelungen. minubo verwendet Kundendaten nicht zum Training eigener KI-Modelle, sofern nicht gesondert vereinbart; Ziffer 4.6 bleibt unberührt.

2.4.4 Anbindung kundeneigener KI-Systeme: Verbindet der Kunde ein von ihm selbst betriebenes oder lizenziertes KI-System über eine von minubo bereitgestellte Schnittstelle mit der Datenplattform, ist der Kunde allein verantwortlich für die Auswahl, Konfiguration und Nutzung dieses KI-Systems, für die Vereinbarungen mit dessen Anbieter (einschließlich Datenschutz, Verarbeitungsort und Ausschluss der Nutzung zu Trainingszwecken), für die Zugriffsrechte seiner Nutzer sowie für alle Daten, die das KI-System über die Schnittstelle abruft oder erhält. minubo stellt in diesem Fall nur die Schnittstelle bereit; die Verarbeitung durch das kundeneigene KI-System erfolgt außerhalb des Verantwortungsbereichs von minubo und nicht im Rahmen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Der Kunde stellt sicher, dass über die Schnittstelle nur solche Nutzer und Systeme zugreifen, die er hierzu berechtigt hat, und schützt die hierfür ausgegebenen Zugangsdaten entsprechend Ziffer 5.1. Zur Fehleranalyse und zum Support darf minubo die über die Schnittstelle bereitgestellten Daten und Abfragen in den von minubo eingesetzten KI-Funktionalitäten nach Ziffer 2.4.3 verarbeiten; der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen, wobei minubo Support- und Fehleranalyseleistungen dann insoweit nicht schuldet.

2.4.5 Der Kunde wird KI-Funktionalitäten nicht für Zwecke nutzen, die nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verboten sind oder die die Datenplattform zu einem Hochrisiko-KI-System im Sinne von Anhang III der KI-Verordnung machen würden, insbesondere nicht für Entscheidungen über natürliche Personen im Beschäftigungskontext oder über den Zugang zu wesentlichen Leistungen, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde. Der Kunde ist als Betreiber im Sinne der KI-Verordnung für die Einhaltung der ihn treffenden Pflichten verantwortlich, insbesondere für eine angemessene menschliche Aufsicht, und wird seine Nutzer darüber informieren, dass KI-Ergebnisse automatisiert erzeugt werden.

2.4.6 Der Kunde wird KI-Funktionalitäten nicht nutzen, um Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen, Zugriff auf Daten anderer Kunden zu erlangen oder die Datenplattform oder KI-Dienstleister durch missbräuchliche Eingaben zu beeinträchtigen. Für den Umfang der Nutzung von KI-Funktionalitäten gilt Ziffer 4.7.

2.5 Beratungs- und Implementierungsleistungen

2.5.1 minubo erbringt Beratungs-, Schulungs- und Implementierungsleistungen (z.B. Datenanbindung, Einrichtung von Datenmodellen und Berichten) nur, soweit sie im Angebot vereinbart sind, und zu den dort genannten Konditionen. Diese Leistungen sind Dienstleistungen, für die minubo ein sorgfältiges Tätigwerden nach dem Stand der Technik, nicht aber einen bestimmten Erfolg schuldet, sofern im Angebot nicht ausdrücklich ein abnahmefähiges Werk vereinbart ist. Ist nichts anderes vereinbart, werden sie nach Aufwand zu den im Angebot genannten Sätzen zuzüglich nachgewiesener Reisekosten abgerechnet.

2.5.2 Der Kunde wird die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig und unentgeltlich erbringen, insbesondere einen fachlich zuständigen Ansprechpartner benennen, die benötigten Informationen, Daten und Systemzugänge bereitstellen und Zwischenergebnisse zeitnah prüfen. Verzögerungen und Mehraufwand infolge unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung gehen zulasten des Kunden. Die Rechte an den im Rahmen dieser Leistungen erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Konfigurationen, Datenmodelle und Berichtsvorlagen) stehen minubo zu, soweit im Angebot oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Der Kunde erhält an den Arbeitsergebnissen für die Dauer des Vertrags das Nutzungsrecht nach Ziffer 3.1. Die mit diesen Arbeitsergebnissen ausgewerteten Kundendaten und die daraus hervorgehenden Auswertungen bleiben erzeugte Daten im Sinne von Ziffer 4.5. Die Ziffern 7 und 8 gelten mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Minderung nach Ziffer 7.2.2 das Recht auf Nacherfüllung tritt. Ist ein Werk vereinbart, richten sich die Mängelrechte des Kunden nach §§ 634 ff. BGB mit der Maßgabe, dass minubo zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben ist.

 

3 Rechteeinräumung

3.1 Im Rahmen dieser AGB gewährt minubo dem Kunden für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrags (wie unten definiert in Ziffer 9.2) und abhängig von der Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 6, ein nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht, ohne das Recht, Unterlizenzen zu gewähren, auf die Datenplattform für interne Geschäftszwecke des Kunden online zuzugreifen und diese online zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht unterliegt den Beschränkungen aus diesem Vertrag und ggf. Nutzungseinschränkungen, die im Laufe eines weiteren Vertragsabschlusses oder einer Vertragsergänzung in einem schriftlichen Vertrag bezeichnet werden können. Dieses Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht, eine Kopie der Datenplattform auf Systemen, auf die der Kunde aus welchem Rechtsgrund auch immer zugreifen kann, zu speichern oder ablaufen zu lassen.

3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt (und der Kunde wird keine Dritten berechtigen):

3.2.1 den Quellcode jeglicher Software, die in der Datenplattform enthalten ist, zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“) oder zu dekompilieren. Sollte der Kunde Informationen benötigen, um die Interoperabilität der Datenplattform mit anderer Software herzustellen, so wird minubo die Schnittstelleninformationen dem Kunden offenlegen, wobei es minubo offen steht, dies nur gegen Unterschrift einer für den Kunden zeichnungsberechtigten Person unter eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung zu tun;

3.2.2 die Datenplattform zu kopieren zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder anderweitig zu nutzen, weiterzuverkaufen, zu vertreiben oder unterlizenzieren, soweit dies über den in diesen AGB oder einem schriftlichen Vertrag zwischen dem Kunden und minubo ausdrücklich zugelassenen Umfang hinausgeht;

3.2.3 jegliche Eigentums- und/oder Urheberrechtsvermerke oder sonstige Vermerke auf der Datenplattform zu entfernen oder zu verändern.

3.3 Zwischen minubo und dem Kunden gilt, dass minubo Eigentümer der Datenplattform und jeglicher abgeleiteter Werke davon ist, einschließlich aller Urheberrechte und anderen Schutzrechten, die hiermit verbunden sind. Der Kunde hält keine Rechte hinsichtlich der Datenplattform oder jeglichen abgeleiteten Werken, abgesehen von denen, die ausdrücklich gemäß diesen AGB gewährt werden und denen, die vom Kunden selbst erstellt wurden, wobei solche vom Kunden entwickelten abgeleiteten Werke nicht ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von minubo veröffentlicht werden dürfen.

3.4 Die Datenplattform kann Software oder Informationen enthalten, die von Lieferanten von minubo stammen. Derartige Software oder Informationen können ausschließlich für diese Software oder Informationen geltenden Bedingungen der Lieferanten unterliegen, die auch gegenüber dem Kunden gelten, soweit minubo den Kunden über diese Bedingungen und darüber, für welche Software oder Informationen sie gelten, informiert hat.

 

4 Umgang mit und Eigentum an Daten 

4.1 Bei der Nutzung der Datenplattform und der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Kunde das geltende Recht einhalten. Illegale Inhalte oder Daten, die gegen Rechte Dritter verstoßen, dürfen nicht in die Datenplattform geladen werden und/oder anderen durch die Datenplattform zugänglich gemacht oder verbreitet werden.

4.2 minubo ist berechtigt, Daten zu sperren und, soweit dies zur Beseitigung des Verstoßes erforderlich ist, zu löschen, soweit diese gegen rechtliche Regelungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen; minubo wird den Kunden hierüber unverzüglich, nach Möglichkeit vorab, informieren. In diesem Zusammenhang ist der Kunde verpflichtet, alle relevanten Mitwirkungsleistungen unverzüglich auszuführen, insbesondere, wenn minubo ihn dazu auffordert. Der Kunde trägt die Kosten seiner Mitwirkungsleistungen.

4.3 Der Kunde selbst trägt die Verantwortung für die ihm von minubo zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte, sowie für die von ihm minubo zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte. minubo wird nicht prüfen, ob die Daten und Inhalte korrekt sind, ob sie frei von Viren sind, und wird auch nicht die Viren-Anfälligkeit prüfen.

4.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass

4.4.1 die Datenplattform ggf. Daten kopiert, die der Kunde in der Datenplattform speichert (vom „Nutzer-gespeicherte Daten“), und

4.4.2 dass die Datenplattform Daten ggf. kopiert, die der Kunde bei sich selbst oder einem Drittanbieter gespeichert hat, zu dem der Kunde der Datenplattform den Zugriff über eine Application Programming Interface („API“) oder durch andere Mittel gewährt („bei Dritten gespeicherte Daten”) und diese Daten verändern und zurücksenden kann. Der Kunde hat in einem solchen Fall sicherzustellen, dass etwaige Nutzungsbedingungen Dritter diesen Vorgängen nicht entgegenstehen.

4.5 Im Verhältnis zwischen dem Kunden und minubo ist der Kunde Eigentümer der Nutzer-gespeicherten Daten und bei Dritten gespeicherten Daten (zusammen im Folgenden „Kundendaten“). Der Kunde räumt minubo das uneingeschränkte Recht ein, die Kundendaten zum Zwecke der Erbringung der vertraglichen Leistungen in der Datenplattform zu verarbeiten. Die aus dieser Verarbeitung hervorgehenden Auswertungen, Kennzahlen, Berichte, KI-Ergebnisse und sonstigen Ergebnisse (im Folgenden „erzeugte Daten“) stehen im Verhältnis der Parteien dem Kunden zu; minubo darf sie zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nutzen.

4.6 Der Kunde räumt minubo das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der Kundendaten zum Zwecke der Erstellung von anonymisierten und zusammengeführten Statistiken aus der minubo-Kundenbasis („zusammengeführte Daten“) ein.

4.7 Nutzungsumfang (Fair Use)

4.7.1 Der vereinbarte Leistungsumfang bezieht sich auf das im Angebot beschriebene Nutzungsprofil des Kunden, insbesondere die Anzahl der angebundenen Datenquellen, das zu verarbeitende Datenvolumen (Anzahl der Datensätze bzw. Speichervolumen) und die Anzahl der Tenants (unabhängige Geschäftseinheiten/Länderorganisationen, die in der Datenplattform in separaten Datenbanken gespeichert und analysiert werden), („Nutzungsprofil"). Enthält das Angebot hierzu keine Angaben, gilt das bei Vertragsschluss bestehende und minubo mitgeteilte Nutzungsprofil als vereinbart.

4.7.2 Überschreitet das vom Kunden bereitgestellte oder durch die Nutzung verursachte Datenvolumen den im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung zugrunde gelegten Umfang wesentlich und nicht nur vorübergehend, informiert minubo den Kunden hierüber in Textform. Die Parteien stimmen sich zeitnah ab, um gemeinsam eine angemessene und für beide Seiten tragfähige Lösung zu vereinbaren. Dabei können insbesondere Anpassungen der Speicherung oder Verarbeitung sowie der hierfür vereinbarten Vergütung berücksichtigt werden. Änderungen des Leistungsumfangs oder der Vergütung bedürfen einer Vereinbarung der Parteien in Textform. Sonstige vertragliche und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

4.7.3 Soweit das Angebot für KI-Funktionalitäten ein Kontingent (z.B. Credits, Anzahl der Anfragen oder Rechenvolumen je Abrechnungszeitraum) vorsieht, ist die Nutzung auf dieses Kontingent begrenzt. Bei Erreichen des Kontingents kann minubo die KI-Funktionalitäten bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums einschränken, sofern der Kunde nicht im Angebot eine Nachberechnung zusätzlicher Nutzung zu den dort genannten Preisen gewählt hat. minubo informiert den Kunden bei Erreichen von 80 % sowie 100 % des Kontingents in der Datenplattform.

4.7.4 Eine Nutzung, die nach Art oder Umfang erkennbar nicht dem vertraglich vorausgesetzten Zweck der Datenplattform entspricht, insbesondere die automatisierte massenhafte Abfrage, die Nutzung der Datenplattform als reiner Datenspeicher oder die Erbringung von Leistungen für Dritte, ist unzulässig; Ziffer 9.4 bleibt unberührt.

4.8 Soweit minubo bei der Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist als Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage, die Erfüllung von Informationspflichten und die Durchführung einer etwa erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung. Der Kunde wird personenbezogene Daten nur in dem Umfang in die Datenplattform einbringen, der für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist.

 

5 Geheimhaltung vertraulicher Informationen und Passwörter

5.1 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Geheimhaltung der Passwörter seiner Nutzer. Der Kunde wird seine Nutzer anweisen, ihre Passwörter geheim zu halten und sie nicht an andere weiterzugeben oder zuzulassen, dass sie an Dritte weitergegeben werden können, und wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Geheimhaltung der Passwörter sicherzustellen. Im Falle einer Verletzung oder des Verlusts dieser Daten oder bei Verdacht auf solch eine Verletzung oder solch einen Verlust wird der Kunde minubo darüber unverzüglich per E-Mail unter der E-Mail-Adresse datenschutz@minubo.com informieren.

5.2 „Vertrauliche Informationen“ sind alle von einer Partei (der „offenlegenden Partei“) gegenüber der jeweils anderen Partei (der „empfangenden Partei“) mündlich oder schriftlich offengelegten Informationen, die als vertraulich ausgewiesen oder angesichts der Art der Informationen und der Umstände ihrer Offenlegung begründetermaßen als vertraulich einzustufen sind.

5.2.1 Vertrauliche Informationen des Kunden schließen Kunden- sowie dessen Endkundendaten mit ein, und

5.2.2 vertrauliche Informationen von minubo schließen die Datenplattform und zusammengeführte Daten ein, und

5.2.3 vertrauliche Informationen jeder Partei schließen die Bedingungen dieser Vereinbarung und aller Aufträge oder Bestellungen (einschließlich der Preise) sowie Business- und Marketingpläne, Technologien und technische Informationen, Produktpläne und -designs sowie von einer solchen Partei offengelegte Geschäftsprozesse ein.

5.2.4 Vertrauliche Informationen umfassen jedoch keine Informationen, die

5.2.4.1 ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei geschuldeten Pflicht der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden,

5.2.4.2 der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, ohne dass eine gegenüber der offenlegenden Partei geschuldete Pflicht verletzt wurde,

5.2.4.3 ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei geschuldeten Pflicht von Dritten erlangt wurden oder

5.2.4.4 ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei geschuldeten Pflicht von der empfangenden Partei eigenständig erarbeitet wurden.

5.3 Die empfangende Partei hat dieselbe Sorgfalt anzuwenden, die sie zur Wahrung der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art walten lässt (mindestens jedoch angemessene Sorgfalt),

5.3.1 damit vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht für Zwecke genutzt werden, die nicht durch diesen Vertrag abgedeckt sind, und

5.3.2 sofern die offenlegende Partei nicht schriftlich etwas anderes gestattet hat, den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen Mitarbeiter und Auftragnehmer zu beschränken, die diesen Zugang für mit diesem Vertrag im Einklang stehende Zwecke benötigen und Vertraulichkeitsvereinbarungen mit der empfangenden Partei abgeschlossen haben, die mindestens so strenge Schutzbestimmungen enthalten, wie die der vorliegenden AGB.

5.3.3 Keine der Parteien wird Bedingungen dieses Vertrags oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen, z.B. Aufträge oder Bestellungen, gegenüber Dritten außer ihren verbundenen Unternehmen, Rechtsberatern und Wirtschaftsprüfern ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenlegen.

5.3.4 Im Falle einer Offenlegung durch eine empfangende Partei bleibt die empfangende Partei gegenüber der offenlegenden Partei für die Einhaltung der Vertraulichkeit, auch durch die Dritten, denen die empfangende Partei die vertraulichen Informationen offengelegt hat, verantwortlich. Ausnahmen hierzu sind in Ziffer 12 geregelt.

5.3.5 Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dazu gezwungen ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei im Voraus über eine solche erzwungene Offenlegung (soweit dies gesetzlich zulässig ist) und unterstützt die offenlegende Partei in angemessener Weise auf deren Kosten, wenn die offenlegende Partei gegen die Offenlegung vorgehen möchte. Wenn die empfangende Partei per Gesetz gezwungen ist, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei im Rahmen eines Zivilverfahrens offenzulegen, an dem die offenlegende Partei beteiligt ist, und die offenlegende Partei die Offenlegung nicht anficht, wird die offenlegende Partei der empfangenden Partei deren angemessene Kosten für die Zusammenstellung dieser vertraulichen Informationen und die Gewährung des Zugangs zu diesen erstatten.

 

6 Gebühren

6.1 Im Rahmen der kostenlosen Demo-Version werden keine Gebühren erhoben.

6.2 Der Kunde wird minubo die Gebühren für die Nutzung der Datenplattform zahlen, wie in dem Auftrag oder der Bestellung im Einzelnen ausgeführt. Wird die Vertragslaufzeit verlängert, steht minubo das Recht zu, die Gebühren für die Nutzung der Datenplattform der Größe des Unternehmens des Kunden anzupassen, gemäß der im Auftrag oder der Bestellung vereinbarten Staffelung. minubo ist berechtigt, die Staffelung anzupassen, soweit sich die Kosten von minubo für die Leistungserbringung (insbesondere für Rechenzentrums- und Cloud-Leistungen, KI-Dienstleister, Personal und Lizenzen) seit der letzten Preisfestsetzung entsprechend erhöht haben. Sollte keine Staffelung im Auftrag oder der Bestellung vereinbart sein, stimmen sich die Parteien zeitnah vor einer verlängerten Laufzeit ab, um gemeinsam eine angemessene und für beide Seiten tragfähige Lösung zu vereinbaren. Angepasste Gebühren treten erst mit Wirkung zum Beginn einer verlängerten Laufzeit in Kraft.

6.3 Die Zahlungsbedingungen der Gebühren werden im Angebot schriftlich festgehalten.

6.4 Alle erwähnten Gebühren, sonstige Vergütungen und Preise sind exklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.

6.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit eine Forderung unstreitig ist oder durch Endurteil festgestellt wurde. Der Kunde kann Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorherigem schriftlichem Einverständnis von minubo an Dritte abtreten.

6.6 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung fälliger Gebühren in Verzug, ist minubo berechtigt, den Zugriff auf die Datenplattform zu sperren, wenn minubo die Sperre zuvor unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zehn (10) Tagen in Textform angedroht hat und der Rückstand nicht unerheblich ist. Die Sperre unterbleibt, soweit der Kunde die Forderung mit erheblichen Gründen bestreitet oder die Sperre außer Verhältnis zum Rückstand stünde. Während der Sperre bleibt der Kunde zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nach vollständigem Ausgleich des Rückstands wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt. Die Geltendmachung weiterer Rechte wegen Zahlungsverzugs bleibt minubo vorbehalten.

 

7 Gewährleistung 

7.1 Kostenlose Demo-Version oder Test-Account der Datenplattform

7.1.1 Bei der Nutzung der Datenplattform innerhalb einer kostenlosen Demo-Version oder eines kostenlosen Test-Accounts ist die Haftung für Mängel ausgeschlossen.

7.2 Kostenpflichtige Nutzung der Datenplattform und sonstige kostenpflichtigen Leistungen der minubo

7.2.1 minubo haftet nur für Mängel der Leistungen der minubo oder deren Erfüllungsgehilfen. minubo haftet nicht für Mängel, die durch die fehlende oder fehlerhafte Bereitstellung von Daten durch den Kunden entstehen.

7.2.2 Ein Mangel liegt vor, wenn die Tauglichkeit für die vertragliche Nutzung beeinträchtigt oder erheblich verringert wurde. Falls sich die Tauglichkeit für die vertragliche Nutzung vollständig mindert, ist der Kunde von der Zahlung der Gebühren für die jeweilige vertragliche Leistung freigestellt, bis der Mangel behoben wurde. Im Falle einer teilweisen Untauglichkeit wird die Vergütung auf ein angemessenes Niveau verringert, bis der Mangel behoben wurde. Die Zahlungspflicht für vertragliche Leistungen, die von dem Mangel nicht betroffen sind, bleibt bestehen.

7.2.3 Der Kunde wird minubo ohne schuldhaftes Zögern über Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen informieren. Er wird angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler oder der Mangel aufgetreten ist, und wird minubo kostenlos aktiv bei der Fehlerbeseitigung unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Dokumente, Daten etc. zur Verfügung stellen, die minubo für die Analyse und Behebung der Mängel benötigt.

7.2.4 Sollte die Prüfung einer Fehlermeldung zeigen, dass der Fehler innerhalb des Einflussbereiches des Kunden aufgetreten ist, ist minubo berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Prüfung der Fehlermeldung zu minubos jeweils anwendbaren Preisen in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde trotz Einhaltung der notwendigen Sorgfalt nicht in der Lage war, zu erkennen, dass der Fehler innerhalb seines Einflussbereiches aufgetreten ist.

7.2.5 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln, gleich ob diese bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren oder später auftreten, richten sich ausschließlich nach Ziffer 8.

7.3 Jegliche anderen Forderungen und Rechte des Kunden aufgrund von Mängeln der vertraglichen Leistungen, die nicht ausdrücklich in dieser Ziffer 7 – Gewährleistung dem Kunden zugesprochen wurden, werden abbedungen, sofern sie dem Kunden nicht aufgrund zwingender rechtlicher Bestimmungen zustehen.

 

8 Haftung

8.1 Kostenlose Demo-Version und Test-Account der Datenplattform

8.1.1 Hinsichtlich der kostenlosen Demo-Version und dem kostenlosen Test-Account haftet minubo nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für das Fehlen garantierter Eigenschaften. In Fällen grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen.

8.2 Kostenpflichtige Nutzung der Datenplattform und sonstige kostenpflichtigen Leistungen der minubo

8.2.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht im Folgenden ausdrücklich eingeräumt. Dem Kunden stehen Schadensersatzansprüche aufgrund von Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung (Kardinalpflicht) sowie der Haftung für jegliche anderen Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, die von minubo, ihren rechtlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, zu. Im Rahmen dieser Vereinbarung sind Kardinalpflichten solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erfüllung seines Zweckes ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.2.2 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht haftet minubo nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

8.2.3 Jegliche Haftung für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und aus Garantien, wobei diese als „Garantie” bezeichnet sein müssen, um rechtlich als Garantie angesehen zu werden, bleibt unberührt.

8.2.4 Bei einem von minubo zu vertretenden Verlust von Daten ist die Haftung von minubo im Rahmen der Ziffern 8.2.2 und 8.2.5 auf den Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung der Daten aus den von minubo nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung bzw. der Leistungsbeschreibung vorzuhaltenden Datensicherungen erforderlich ist. Soweit der Kunde Daten in die Datenplattform einbringt, deren Ursprung er selbst vorhält, wird er diese Ursprungsdaten in angemessenem Umfang sichern; unterlässt er dies, ist dies bei der Haftung von minubo als Mitverschulden zu berücksichtigen.

8.2.5 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von minubo je Vertragsjahr insgesamt auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem schädigenden Ereignis nach diesem Vertrag an minubo gezahlt hat oder zu zahlen hatte, mindestens jedoch auf EUR 10.000. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie in den Fällen der Ziffer 8.2.3.

8.2.6 Eine weitere Haftung auf Seiten von minubo besteht nicht. Die verschuldensunabhängige Haftung von minubo für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen; die Haftung nach den Ziffern 8.2.1 bis 8.2.5 bleibt unberührt.

8.2.7 Die Haftungsbeschränkungen aus diesen AGB gelten auch zugunsten von minubos rechtlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, falls Forderungen direkt gegen sie geltend gemacht werden.

8.2.8 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz; diese verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

9 Laufzeit und Kündigung

9.1 Der Vertrag wird durch Vertragsabschluss gemäß Ziffer 1 wirksam.

9.2 Die Dauer des Vertrages richtet sich bei Verträgen für die kostenpflichtige Nutzung der Datenplattform nach der in dem Auftrag oder der Bestellung genannten Vertragslaufzeit, die, sofern nicht anders im Angebot geregelt, 12 Monate beträgt (nachfolgend „anfängliche Laufzeit”). Die anfängliche Laufzeit wird automatisch um weitere 12 Monate verlängert, wenn keine der beiden Parteien der Verlängerung des Vertrages spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der anfänglichen Laufzeit bzw. drei (3) Monate vor Beendigung der jeweiligen verlängerten Laufzeit widerspricht.

9.3 Die Laufzeit der kostenlosen Demo-Version wird individuell im persönlichen Gespräch oder Schriftverkehr zwischen minubo und dem Kunden geregelt. In der Regel wird der Demo-Account nach 14 Tagen wieder deaktiviert.

9.4 Der Vertrag kann aus wichtigem Grund von jeder Partei gekündigt werden. Zum Beispiel ist minubo berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde gegen diese AGB verstößt, z.B. indem er die Datenplattform über den vertraglich festgelegten Umfang hinaus nutzt und dies nicht innerhalb einer durch minubo angemahnten angemessenen Frist unterlässt.

9.5 Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.

 

10 Auswirkungen der Vertragsbeendigung; Bestand 

10.1 Im Fall einer ordnungsgemäßen Kündigung durch eine der beiden Parteien wird minubo die Accounts der Nutzer des Kunden zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit deaktivieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Datenplattform einzustellen. Zudem wird minubo die Daten des Kunden in der Datenplattform nach Maßgabe von Ziffer 10.5 löschen, falls nicht abweichend mit dem Kunden vereinbart.

10.2 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch eine der beiden Parteien wird minubo die Accounts der Nutzer des Kunden mit sofortiger Wirkung deaktivieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Datenplattform einzustellen. Zudem wird minubo die Daten des Kunden in der Datenplattform nach Maßgabe von Ziffer 10.5 löschen, falls nicht abweichend mit dem Kunden vereinbart.

10.3 Bei Vertragsbeendigung fallen sämtliche dem Kunden aufgrund dieser AGB gewährten Rechte und Nutzungsrechte, insbesondere jegliche Rechte zur Nutzung der Datenplattform, mit dem Ende der Vertragslaufzeit weg.

10.4 Die folgenden Bestimmungen dieser AGB bleiben nach einer Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen: Ziffern 2.4.3, 2.4.4 und 2.5.2, Ziffer 3 („Rechteeinräumung“), Ziffern 4.5, 4.6 und 4.8 („Umgang mit und Eigentum an Daten“), Ziffer 5 („Geheimhaltung vertraulicher Informationen und Passwörter“), Ziffer 8 („Haftung“), Ziffer 11 („Verschiedenes“) und dieser Ziffer 10 („Auswirkungen der Vertragsbeendigung; Bestand“).

10.5 Datenexport und Anbieterwechsel. Der Kunde kann seine Kundendaten und erzeugten Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit über die von der Datenplattform bereitgestellten Exportfunktionen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format abrufen. Beabsichtigt der Kunde den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur, kann er dies jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten anzeigen; die Anzeige gilt als Kündigung des Vertrags, abweichend von Ziffer 9.5 genügt hierfür Textform. Nach Ablauf dieser Frist unterstützt minubo den Wechsel in dem nach Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) gebotenen Umfang innerhalb eines Übergangszeitraums von dreißig (30) Kalendertagen, während dessen der Vertrag fortgilt. Ist der Wechsel innerhalb dieses Zeitraums technisch nicht durchführbar, teilt minubo dies dem Kunden innerhalb von vierzehn (14) Arbeitstagen nach Zugang der Anzeige unter Angabe der Gründe und eines alternativen Übergangszeitraums von höchstens sieben (7) Monaten mit; der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um einen von ihm bestimmten angemessenen Zeitraum verlängern. Der Vertrag endet mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels. Nach Ende des Übergangszeitraums kann der Kunde die Daten noch mindestens dreißig (30) Kalendertage abrufen; danach löscht minubo die Kundendaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, und bestätigt die Löschung auf Verlangen in Textform. Für den Wechsel geschuldete Entgelte beschränken sich bis zum 11. Januar 2027 auf die minubo unmittelbar entstehenden Kosten und entfallen ab dem 12. Januar 2027; die vereinbarten Gebühren für die Vertragslaufzeit bleiben unberührt.

 

11 Verschiedenes 

11.1 Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung trifft sämtliche Regelungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Verhandlungen, Zusicherungen und Versprechen zwischen ihnen hinsichtlich des Vertragsgegenstands.

11.2 Ein Rechtsverzicht im Rahmen dieser Vereinbarung wird nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter der Partei, die auf ihre Rechte verzichtet, unterzeichnet wird.

11.3 Der Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ist der Unternehmenssitz von minubo in Hamburg, Deutschland.

11.4 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.5 Diese AGB können durch entsprechende Vereinbarung zwischen dem Kunden und minubo wie nachfolgend beschrieben geändert werden: minubo übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird minubo dem Kunden eine angemessene, mindestens vier Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine gegenteilige Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. minubo wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d. h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens, hinweisen. Wenn der Kunde die geänderten AGB akzeptiert, werden die geänderten AGB unverzüglich mit ausdrücklicher Annahme oder mit Ablauf der oben genannten Frist wirksam. Der Kunde wird sich nach Ablauf der einmonatigen Frist nicht mehr in die Datenplattform einloggen können, ohne die geänderten Bedingungen zu akzeptieren oder ihnen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde durch entsprechende Mitteilung in Textform an minubo den neuen AGB, gelten die bisher vereinbarten AGB weiter für sein Vertragsverhältnis. Für einen solchen Fall behält sich minubo das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

11.6 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten (mit Ausnahme von Zahlungspflichten), soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und die sie auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden konnte, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, behördliche Anordnungen, Epidemien sowie Ausfälle oder Störungen von Telekommunikations-, Cloud- oder KI-Diensten Dritter, soweit die betroffene Partei diese nicht zu vertreten hat („höhere Gewalt"). Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Dauert die höhere Gewalt länger als dreißig (30) Tage ununterbrochen an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

 

12 Verträge unter Einbeziehung von Partnerunternehmen der minubo

12.1 Die folgenden Ziffern gelten vorrangig und ggf. abweichend von den sonstigen Bestimmungen dieser AGB für Verträge, die unter Beteiligung (z.B. durch Vermittlung) von Partnerunternehmen bzw. Resellern (im folgenden gemeinsam „Partnerunternehmen“) der minubo geschlossen werden.

12.2 Soweit in dieser Ziffer 12 „Verträge unter Einbeziehung von Partnerunternehmen der minubo“ nichts anderes geregelt ist, gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB.

12.3 Diese AGB gelten in einem Fall der Beteiligung eines Partnerunternehmens als eigenständiger Vertrag zwischen dem Kunden und minubo.

12.4 Diese AGB gelten ebenso, wenn die Nutzung der Datenplattform über den Service eines Partnerunternehmens erfolgt, z.B. über die Website oder den App-Store des Partnerunternehmens.

12.5 Der Vertrag über kostenpflichtige Leistungen der minubo kann alternativ zu den in Ziffer 1.5 und 1.6 beschriebenen Wegen durch Annahme des vom Partnerunternehmen unterbreiteten entsprechenden Angebotes, durch den Kunden zustande kommen, vorausgesetzt, dass eine zeichnungsberechtigte Person des Partnerunternehmens das Angebot ebenfalls unterschreibt und diese AGB für die Leistungen der minubo einbezogen sind.

12.6 Soweit dies im Angebot ausdrücklich geregelt ist, hat der Kunde die Gebühren schuldbefreiend an das Partnerunternehmen zu zahlen. In einem solchen Fall sind Zahlungen direkt an minubo nicht vorzunehmen und nicht schuldbefreiend.

12.7 minubo ist berechtigt, Kundendaten und erzeugte Daten (Ziffer 4.5) dem Partnerunternehmen zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen oder zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses (z.B. Abrechnung, Support) erforderlich ist; zusammengeführte Daten (Ziffer 4.6) darf minubo dem Partnerunternehmen ohne diese Einschränkung zur Verfügung stellen. Personenbezogene Daten werden nur übermittelt, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht. Unter denselben Voraussetzungen darf das Partnerunternehmen die bei ihm vom Kunden gespeicherten oder von ihm für den Kunden berechneten Daten an minubo übermitteln; minubo darf diese Daten zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verarbeiten (Ziffer 4.5) und in zusammengeführte Daten einbeziehen (Ziffer 4.6).

12.8 Abweichend von Ziffer 5.3.4 oben steht minubo nicht für Vertraulichkeitsverletzungen eines Partnerunternehmens ein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, entsprechende Regelungen mit dem Partnerunternehmen abzuschließen.

12.9 Die Haftungsbeschränkungen aus diesen AGB gelten auch im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen oder dem Reseller, soweit in diesem Verhältnis Ansprüche des Kunden aufgrund der Leistungen der minubo entstehen. minubo haftet und gewährleistet in keinem Fall für die Handlungen oder Unterlassungen Dritter, insbesondere von Partnerunternehmen oder Resellern, soweit deren Leistungen nicht ausdrücklich Gegenstand der vertraglichen Leistungen der minubo an den Kunden sind.

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