AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

minubo GmbH
Schaartor 1,
20459 Hamburg

nachfolgend “minubo”.

Stand: 1. Dezember 2023

 

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) sind die ausschließlichen rechtlichen Vereinbarungen zwischen minubo und dem Kunden (wie unten definiert) und regeln die Nutzung der minubo-Web-Anwendung sowie jegliche anderen Leistungen, Consulting, Software, Daten und andere Materialien, die durch die minubo-Internetseite(n), z.B. www.minubo.com („Webseite“), zur Verfügung gestellt werden und die allesamt gelegentlich von minubo nach deren eigenem Ermessen aktualisiert werden können (zusammen die „BI-Lösung“). Zusätzlich wird die Anbindung der Software des Kunden an die BI-Lösung geregelt.

1.2 Im Sinne dieser AGB bedeutet „Kunde” (nachfolgend auch als „Sie” oder „Ihr(e)” bezeichnet) die Gesellschaft oder die Organisation oder den Unternehmer, der oder die ein Abonnement der BI-Lösung erwirbt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Teil des Vertrages zwischen den Parteien, auch wenn diese Bestandteil eines Bestellformulars oder einer sonstigen Kommunikation des Kunden an minubo oder eines Geschäftspartners von minubo sein sollten. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem schriftlichen Angebot von minubo mit Unterschrift eines für minubo Zeichnungsberechtigten ist das Angebot maßgebend.

1.3 Sollten Sie im Namen Ihres Unternehmens oder einer anderen Organisation eine Vereinbarung abschließen, die in den Anwendungsbereich dieser AGB fällt, gewährleisten und versichern Sie hiermit, dass Sie ermächtigt sind, diese Vereinbarung im Namen dieses Unternehmens oder dieser Organisation abzuschließen. minubo ist zu jeder Zeit berechtigt, nach eigenem Ermessen einen Nachweis der Vollmacht zu verlangen. Wenn die Person, die im Namen des Unternehmens handelt, oder ein anderer Unternehmensmitarbeiter den geforderten Nachweis der Vollmacht für die Registrierung, Buchung und Nutzung nicht innerhalb von einem Zeitraum von einer (1) Woche nach Erhalt der jeweiligen Aufforderung vorlegen kann, ist minubo berechtigt, das Konto sowie das Unternehmensprofil jederzeit zu sperren.

1.4 Vertragsabschluss über kostenlose Demo-Version

minubo bietet dem Kunden den Abschluss eines kostenlosen Demo-Accounts mit beschränktem Zeit- und Leistungsumfang zu den Bedingungen dieser AGB an. Nach einem persönlichen Gespräch oder Schriftverkehr mit den Mitarbeitern von minubo erhält der Kunde seine individuellen Zugangsdaten. Durch den Login auf der entsprechenden Seite der minubo-Webpräsenz kommt der Vertrag zustande. minubo ist berechtigt, den Zugang zu jeder Zeit und ohne Begründung zu deaktivieren.

1.5 Vertragsabschluss kostenpflichtiger Zugang

Der Vertragsabschluss zu einem kostenpflichtigen Zugang zur BI-Lösung erfolgt durch Annahme eines entsprechenden Angebotes durch den Kunden. Ein solches Angebot kann umfangreichere Leistungen als ein Demo-Account umfassen. Falls der Kunde bei der Anlage des Demo-Accounts andere AGB angenommen hat, als beim Angebot, gelten stets die AGB aus dem Angebot.

1.6 Die zum Vertragsschluss notwendigen Daten des Kunden müssen wahrheitsgemäß offengelegt werden und müssen vom Kunden umgehend aktualisiert werden, falls sich Änderungen ergeben, um eine reibungslose Nutzung gewährleisten zu können.

 

2 Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand sind die Nutzung der BI-Lösung durch den Kunden, die Leistungspflichten von minubo und die des Kunden. Auf den Webseiten von minubo oder auch von ausgewählten Partnern stellt minubo ihren Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, auf die BI-Lösung zuzugreifen. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und die dafür geschuldeten Gebühren ergeben sich aus dem Angebot. Die jeweilige BI-Lösung wird dem Kunden ausschließlich über das Internet zur Verfügung gestellt.

2.2 minubo unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um zu erreichen, dass die BI-Lösung über das Internet vom Kunden genutzt werden kann. Eine ständige Verfügbarkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden. Insbesondere können Ausfallzeiten durch Wartungsarbeiten und Software-Updates verursacht werden, und es kann zu Zeiten kommen, in denen aufgrund von technischen oder anderen Problemen, die nicht im Einflussbereich von minubo liegen (insbesondere höhere Gewalt, Fahrlässigkeit Dritter etc.) die BI-Lösung nicht genutzt werden kann.

 

3 Rechteeinräumung

3.1 Im Rahmen dieser AGB gewährt minubo dem Kunden für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrags (wie unten definiert in Ziffer 9.2) und abhängig von der Zahlung der Vergütung gemäß Ziffer 6, ein nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht, ohne das Recht, Unterlizenzen zu gewähren, auf die BI-Lösung für interne Geschäftszwecke des Kunden online zuzugreifen und diese online zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht unterliegt den Beschränkungen aus diesem Vertrag und ggf. Nutzungseinschränkungen, die im Laufe eines weiteren Vertragsabschlusses oder einer Vertragsergänzung in einem schriftlichen Vertrag bezeichnet werden können. Dieses Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht, eine Kopie der BI-Lösung auf Systemen, auf die der Kunde aus welchem Rechtsgrund auch immer zugreifen kann, zu speichern oder ablaufen zu lassen.

3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt (und der Kunde wird keine Dritten berechtigen):

  • 3.2.1 den Quellcode jeglicher Software, die in der BI-Lösung enthalten ist, zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“) oder zu dekompilieren. Sollte der Kunde Informationen benötigen, um die Interoperabilität der BI-Lösung mit anderer Software herzustellen, so wird minubo die Schnittstelleninformationen dem Kunden offenlegen, wobei es minubo offen steht, dies nur gegen Unterschrift einer für den Kunden zeichnungsberechtigten Person unter eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung zu tun;

  • 3.2.2 die BI-Lösung zu kopieren zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder anderweitig zu nutzen, weiterzuverkaufen, zu vertreiben oder unterlizenzieren, soweit dies über den in diesen AGB oder einem schriftlichen Vertrag zwischen dem Kunden und minubo ausdrücklich zugelassenen Umfang hinausgeht;

  • 3.2.3 jegliche Eigentums- und/oder Urheberrechtsvermerke oder sonstige Vermerke auf der BI-Lösung zu entfernen oder zu verändern.

3.3 Zwischen minubo und dem Kunden gilt, dass minubo Eigentümer der BI-Lösung und jeglicher abgeleiteter Werke davon ist, einschließlich aller Urheberrechte und anderen Schutzrechten, die hiermit verbunden sind. Der Kunde hält keine Rechte hinsichtlich der BI-Lösung oder jeglichen abgeleiteten Werken, abgesehen von denen, die ausdrücklich gemäß diesen AGB gewährt werden und denen, die vom Kunden selbst erstellt wurden, wobei solche vom Kunden entwickelten abgeleiteten Werke nicht ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von minubo veröffentlicht werden dürfen.

3.4 Die BI-Lösung kann Software oder Informationen enthalten, die von Lieferanten von minubo stammen. Derartige Software oder Informationen können ausschließlich für diese Software oder Informationen geltenden Bedingungen der Lieferanten unterliegen, die auch gegenüber dem Kunden gelten, soweit minubo den Kunden über diese Bedingungen und darüber, für welche Software oder Informationen sie gelten, informiert hat.

 

4 Umgang mit und Eigentum an Daten 

4.1 Bei der Nutzung der BI-Lösung und der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Kunde das geltende Recht einhalten. Illegale Inhalte oder Daten, die gegen Rechte Dritter verstoßen, dürfen nicht in die BI-Lösung geladen werden und/oder anderen durch die BI-Lösung zugänglich gemacht oder verbreitet werden.

4.2 minubo ist berechtigt, Daten ohne vorherige Ankündigung zu löschen, soweit diese gegen rechtliche Regelungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzt sind. In diesem Zusammenhang ist der Kunde verpflichtet, alle relevanten Mitwirkungsleistungen unverzüglich auszuführen, insbesondere, wenn minubo ihn dazu auffordert. Der Kunde trägt die Kosten seiner Mitwirkungsleistungen.

4.3 Der Kunde selbst trägt die Verantwortung für die ihm von minubo zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte, sowie für die von ihm minubo zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte. minubo wird nicht prüfen, ob die Daten und Inhalte korrekt sind, ob sie frei von Viren sind, und wird auch nicht die Viren-Anfälligkeit prüfen.

4.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass

  • 4.4.1 die BI-Lösung ggf. Daten kopiert, die der Kunde in der BI-Lösung speichert (vom „Nutzer-gespeicherte Daten“), und

  • 4.4.2 dass die BI-Lösung Daten ggf. kopiert, die der Kunde bei sich selbst oder einem Drittanbieter gespeichert hat, zu dem der Kunde der BI-Lösung den Zugriff über eine Application Programming Interface („API“) oder durch andere Mittel gewährt („bei Dritten gespeicherte Daten”) und diese Daten verändern und zurücksenden kann. Der Kunde hat in einem solchen Fall sicherzustellen, dass etwaige Nutzungsbedingungen Dritter diesen Vorgängen nicht entgegenstehen.

4.5 Im Verhältnis zwischen dem Kunden und minubo ist der Kunde Eigentümer der Nutzer-gespeicherten Daten und bei Dritten gespeicherten Daten (zusammen im Folgenden „Kundendaten“). Der Kunde räumt minubo das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der Kundendaten zum Zwecke der Verarbeitung in der BI-Lösung (im Folgenden „erzeugte Daten“) ein.

4.6 Der Kunde räumt minubo das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der Kundendaten zum Zwecke der Erstellung von anonymisierten und zusammengeführten Statistiken aus der minubo-Kundenbasis („zusammengeführte Daten“) ein.

 

5 Geheimhaltung vertraulicher Informationen und Passwörter

5.1 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Geheimhaltung der Passwörter seiner Nutzer. Der Kunde wird seine Nutzer anweisen, ihre Passwörter geheim zu halten und sie nicht an andere weiterzugeben oder zuzulassen, dass sie an Dritte weitergegeben werden können, und wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Geheimhaltung der Passwörter sicherzustellen. Im Falle einer Verletzung oder des Verlusts dieser Daten oder bei Verdacht auf solch eine Verletzung oder solch einen Verlust wird der Kunde minubo darüber unverzüglich per E-Mail unter der E-Mail-Adresse datenschutz@minubo.com informieren.

5.2 „Vertrauliche Informationen“ sind alle von einer Partei (der „offenlegenden Partei“) gegenüber der jeweils anderen Partei (der „empfangenden Partei“) mündlich oder schriftlich offengelegten Informationen, die als vertraulich ausgewiesen oder angesichts der Art der Informationen und der Umstände ihrer Offenlegung begründetermaßen als vertraulich einzustufen sind.

  • 5.2.1 Vertrauliche Informationen des Kunden schließen Kunden- sowie dessen Endkundendaten mit ein, und

  • 5.2.2 vertrauliche Informationen von minubo schließen die BI-Lösung und zusammengeführte Daten ein, und

  • 5.2.3 vertrauliche Informationen jeder Partei schließen die Bedingungen dieser Vereinbarung und aller Aufträge oder Bestellungen (einschließlich der Preise) sowie Business- und Marketingpläne, Technologien und technische Informationen, Produktpläne und -designs sowie von einer solchen Partei offengelegte Geschäftsprozesse ein.

  • 5.2.4 Vertrauliche Informationen umfassen jedoch keine Informationen, die

    • 5.2.4.1 ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei geschuldeten Pflicht der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden,

    • 5.2.4.2 der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, ohne dass eine gegenüber der offenlegenden Partei geschuldete Pflicht verletzt wurde,

    • 5.2.4.3 ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei geschuldeten Pflicht von Dritten erlangt wurden oder

    • 5.2.4.4 ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei geschuldeten Pflicht von der empfangenden Partei eigenständig erarbeitet wurden.

5.3 Die empfangende Partei hat dieselbe Sorgfalt anzuwenden, die sie zur Wahrung der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art walten lässt (mindestens jedoch angemessene Sorgfalt),

  • 5.3.1 damit vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht für Zwecke genutzt werden, die nicht durch diesen Vertrag abgedeckt sind, und

  • 5.3.2 sofern die offenlegende Partei nicht schriftlich etwas anderes gestattet hat, den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen Mitarbeiter und Auftragnehmer zu beschränken, die diesen Zugang für mit diesem Vertrag im Einklang stehende Zwecke benötigen und Vertraulichkeitsvereinbarungen mit der empfangenden Partei abgeschlossen haben, die mindestens so strenge Schutzbestimmungen enthalten, wie die der vorliegenden AGB.

  • 5.3.3 Keine der Parteien wird Bedingungen dieses Vertrags oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen, z.B. Aufträge oder Bestellungen, gegenüber Dritten außer ihren verbundenen Unternehmen, Rechtsberatern und Wirtschaftsprüfern ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenlegen.

  • 5.3.4 Im Falle einer Offenlegung durch eine empfangende Partei bleibt die empfangende Partei gegenüber der offenlegenden Partei für die Einhaltung der Vertraulichkeit, auch durch die Dritten, denen die empfangende Partei die vertraulichen Informationen offengelegt hat, verantwortlich. Ausnahmen hierzu sind in Ziffer 12 geregelt.

  • 5.3.5 Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dazu gezwungen ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei informiert die offenlegende Partei im Voraus über eine solche erzwungene Offenlegung (soweit dies gesetzlich zulässig ist) und unterstützt die offenlegende Partei in angemessener Weise auf deren Kosten, wenn die offenlegende Partei gegen die Offenlegung vorgehen möchte. Wenn die empfangende Partei per Gesetz gezwungen ist, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei im Rahmen eines Zivilverfahrens offenzulegen, an dem die offenlegende Partei beteiligt ist, und die offenlegende Partei die Offenlegung nicht anficht, wird die offenlegende Partei der empfangenden Partei deren angemessene Kosten für die Zusammenstellung dieser vertraulichen Informationen und die Gewährung des Zugangs zu diesen erstatten.

 

6 Gebühren

6.1 Im Rahmen der kostenlosen Demo-Version werden keine Gebühren erhoben.

6.2 Der Kunde wird minubo die Gebühren für die Nutzung der BI-Lösung zahlen, wie in dem Auftrag oder der Bestellung im Einzelnen ausgeführt. Wird die Vertragslaufzeit verlängert, steht minubo das Recht zu, die Gebühren für die Nutzung der BI-Lösung der Größe des Unternehmens des Kunden anzupassen, gemäß der im Auftrag oder der Bestellung vereinbarten Staffelung, bzw. dem dann gültigen Preismodell, das jederzeit beim zuständigen Account Manager oder unter sales@minubo.com angefordert werden kann.

6.3 Die Zahlungsbedingungen der Gebühren werden im Angebot schriftlich festgehalten.

6.4 Alle erwähnten Gebühren, sonstige Vergütungen und Preise sind exklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.

6.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit eine Forderung unstreitig ist oder durch Endurteil festgestellt wurde. Der Kunde kann Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorherigem schriftlichem Einverständnis von minubo an Dritte abtreten.

6.6 Während eines Zahlungsverzugs des Kunden ist minubo berechtigt, dem Kunden den Zugriff auf die BI-Lösung zu verweigern. In diesem Fall ist der Kunde weiterhin verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Nach getätigter Zahlung wird dem Kunden erneut Zugang gewährt. Die Geltendmachung weiterer Forderungen wegen Zahlungsverzug bleibt minubo vorbehalten.

 

7 Gewährleistung 

7.1 Kostenlose Demo-Version der BI-Lösung

7.1.1 Bei der Nutzung der BI-Lösung innerhalb einer kostenlosen Demo-Version ist die Haftung für Mängel ausgeschlossen.

7.2 Kostenpflichtige Nutzung der BI-Lösung und sonstige kostenpflichtigen Leistungen der minubo

  • 7.2.1 minubo haftet nur für Mängel der Leistungen der minubo oder deren Erfüllungsgehilfen. minubo haftet nicht für Mängel, die durch die fehlende oder fehlerhafte Bereitstellung von Daten durch den Kunden entstehen.

  • 7.2.2 Ein Mangel liegt vor, wenn die Tauglichkeit für die vertragliche Nutzung beeinträchtigt oder erheblich verringert wurde. Falls sich die Tauglichkeit für die vertragliche Nutzung vollständig mindert, ist der Kunde von der Zahlung der Gebühren für die jeweilige vertragliche Leistung freigestellt, bis der Mangel behoben wurde. Im Falle einer teilweisen Untauglichkeit wird die Vergütung auf ein angemessenes Niveau verringert, bis der Mangel behoben wurde. Die Zahlungspflicht für vertragliche Leistungen, die von dem Mangel nicht betroffen sind, bleibt bestehen.

  • 7.2.3 Der Kunde wird minubo ohne schuldhaftes Zögern über Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungen informieren. Er wird angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler oder der Mangel aufgetreten ist, und wird minubo kostenlos aktiv bei der Fehlerbeseitigung unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Dokumente, Daten etc. zur Verfügung stellen, die minubo für die Analyse und Behebung der Mängel benötigt.

  • 7.2.4 Sollte die Prüfung einer Fehlermeldung zeigen, dass der Fehler innerhalb des Einflussbereiches des Kunden aufgetreten ist, ist minubo berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Prüfung der Fehlermeldung zu minubos jeweils anwendbaren Preisen in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde trotz Einhaltung der notwendigen Sorgfalt nicht in der Lage war, zu erkennen, dass der Fehler innerhalb seines Einflussbereiches aufgetreten ist.

  • 7.2.5 Der Kunde kann keinen Schadensersatz für vor oder nach Vertragsabschluss auftretende Mängel der Leistungen der minubo oder ihrer Erfüllungsgehilfen verlangen, für die minubo oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht verantwortlich sind.

7.3 Jegliche anderen Forderungen und Rechte des Kunden aufgrund von Mängeln der vertraglichen Leistungen, die nicht ausdrücklich in dieser Ziffer 7 – Gewährleistung dem Kunden zugesprochen wurden, werden abbedungen, sofern sie dem Kunden nicht aufgrund zwingender rechtlicher Bestimmungen zustehen.

 

8 Haftung

8.1 Kostenlose Demo-Version der BI-Lösung

  • 8.1.1 Hinsichtlich der kostenlosen Demo-Version ist die Haftung von minubo beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. In Fällen von grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von minubo auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen.

8.2 Kostenpflichtige Nutzung der BI-Lösung und sonstige kostenpflichtigen Leistungen der minubo

  • 8.2.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht im Folgenden ausdrücklich eingeräumt. Dem Kunden stehen Schadensersatzansprüche aufgrund von Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung (Kardinalpflicht) sowie der Haftung für jegliche anderen Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, die von minubo, ihren rechtlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, zu. Im Rahmen dieser Vereinbarung sind Kardinalpflichten solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erfüllung seines Zweckes ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  • 8.2.2 Für den Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet minubo nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, der Kunde macht Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend.

  • 8.2.3 Jegliche Haftung für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und aus Garantien, wobei diese als „Garantie” bezeichnet sein müssen, um rechtlich als Garantie angesehen zu werden, bleibt unberührt.

  • 8.2.4 minubo haftet für einen Datenverlust lediglich, soweit der Verlust unstreitig durch minubo, ihre rechtlichen Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurde oder dieses durch Endurteil festgestellt wurde, und lediglich bis zu einem Betrag, der im Falle einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten angefallen wäre.

  • 8.2.5 In jedem Fall der leichten Fahrlässigkeit ist die Haftung von minubo auf Euro 25.000 pro Schadensfall und auf Euro 75.000 über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.

  • 8.2.6 Eine weitere Haftung auf Seiten von minubo besteht nicht. minubo ist insbesondere nicht haftbar für anfängliche Mängel, sofern die Bedingungen in den Ziffern 8.2.1 und 8.2.2 nicht erfüllt sind oder ein Mangel vorliegt, der auf einer durch individuellen Vertrag vereinbarten Anpassung der BI-Lösung entstand.

  • 8.2.7 Die Haftungsbeschränkungen aus diesen AGB gelten auch zugunsten von minubos rechtlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen, falls Forderungen direkt gegen sie geltend gemacht werden.

  • 8.2.8 Die Haftung für Schäden für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden und die Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen verjähren Ansprüche ein Jahr nach Entstehung der Ansprüche der Entstehung des Anspruchs.

 

9 Laufzeit und Kündigung

9.1 Der Vertrag wird durch Vertragsabschluss gemäß Ziffer 1 wirksam.

9.2 Die Dauer des Vertrages richtet sich bei 9.2 Die Dauer des Vertrages richtet sich bei Verträgen für die kostenpflichtige Nutzung der BI-Lösung nach der in dem Auftrag oder der Bestellung genannten Vertragslaufzeit, die, sofern nicht anders im Angebot geregelt, 12 Monate beträgt (nachfolgend „anfängliche Laufzeit”). Die anfängliche Laufzeit wird automatisch um weitere 12 Monate verlängert, wenn keine der beiden Parteien der Verlängerung des Vertrages spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der anfänglichen Laufzeit bzw. drei (3) Monate vor Beendigung der jeweiligen verlängerten Laufzeit widerspricht.

9.3 Die Laufzeit der kostenlosen Demo-Version wird individuell im persönlichen Gespräch oder Schriftverkehr zwischen minubo und dem Kunden geregelt. In der Regel wird der Demo-Account nach 14 Tagen wieder deaktiviert.

9.4 Der Vertrag kann aus wichtigem Grund von jeder Partei gekündigt werden. Zum Beispiel ist minubo berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde gegen diese AGB verstößt, z.B. indem er die BI-Lösung über den vertraglich festgelegten Umfang hinaus nutzt und dies nicht innerhalb einer durch minubo angemahnten angemessenen Frist unterlässt.

9.5 Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.

 

10 Auswirkungen der Vertragsbeendigung; Bestand 

10.1 Im Fall einer ordnungsgemäßen Kündigung durch eine der beiden Parteien wird minubo die Accounts der Nutzer des Kunden zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit deaktivieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der BI-Lösung einzustellen. Zudem wird minubo die Daten des Kunden in der BI-Lösung löschen, falls nicht abweichend mit dem Kunden vereinbart.

10.2 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch eine der beiden Parteien wird minubo die Accounts der Nutzer des Kunden mit sofortiger Wirkung deaktivieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der BI-Lösung einzustellen. Zudem wird minubo die Daten des Kunden in der BI-Lösung löschen, falls nicht abweichend mit dem Kunden vereinbart.

10.3 Bei Vertragsbeendigung fallen sämtliche dem Kunden aufgrund dieser AGB gewährten Rechte und Nutzungsrechte, insbesondere jegliche Rechte zur Nutzung der BI-Lösung, mit dem Ende der Vertragslaufzeit weg.

10.4 Die folgenden Bestimmungen dieser AGB bleiben nach einer Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen: Ziffer 3 („Rechteeinräumungen“), Ziffer 4.5 bis zum Schluss von Ziffer 4 („Umgang und Eigentum an Daten“), Ziffer 5 („Geheimhaltung vertraulicher Daten und Passwörter“), Ziffer 8 („Haftung“), Ziffer 11 („Verschiedenes“) und dieser Ziffer 10 („Auswirkungen der Vertragsbeendigung; Bestand“).

 

11 Verschiedenes 

11.1 Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung trifft sämtliche Regelungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Verhandlungen, Zusicherungen und Versprechen zwischen ihnen hinsichtlich des Vertragsgegenstands.

11.2 Ein Rechtsverzicht im Rahmen dieser Vereinbarung wird nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter der Partei, die auf ihre Rechte verzichtet, unterzeichnet wird.

11.3 Der Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, ist der Unternehmenssitz von minubo in Hamburg, Deutschland.

11.4 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.5 Diese AGB können durch entsprechende Vereinbarung zwischen dem Kunden und minubo wie nachfolgend beschrieben geändert werden: minubo übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird minubo dem Kunden eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine gegenteilige Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. minubo wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d. h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens, hinweisen. Wenn der Kunde die geänderten AGB akzeptiert, werden die geänderten AGB unverzüglich mit ausdrücklicher Annahme oder mit Ablauf der oben genannten Frist wirksam. Der Kunde wird sich nach Ablauf der zweimonatigen Frist nicht mehr in die BI-Lösung einloggen können, ohne die geänderten Bedingungen zu akzeptieren oder ihnen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde durch entsprechende schriftliche Mitteilung an minubo den neuen AGB, gelten die bisher vereinbarten AGB weiter für sein Vertragsverhältnis. Für einen solchen Fall behält sich minubo das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

 

12 Verträge unter Einbeziehung von Partnerunternehmen der minubo

12.1 Die folgenden Ziffern gelten vorrangig und ggf. abweichend von den sonstigen Bestimmungen dieser AGB für Verträge, die unter Beteiligung (z.B. durch Vermittlung) von Partnerunternehmen bzw. Resellern (im folgenden gemeinsam „Partnerunternehmen“) der minubo geschlossen werden.

12.2 Soweit in dieser Ziffer 12 „Verträge unter Einbeziehung von Partnerunternehmen der minubo“ nichts anderes geregelt ist, gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB

12.3 Diese AGB gelten in einem Fall der Beteiligung eines Partnerunternehmens als eigenständiger Vertrag zwischen dem Kunden und minubo.

12.4 Diese AGB gelten ebenso, wenn die Nutzung der BI-Lösung über den Service eines Partnerunternehmens erfolgt, z. B. über die Website oder den App-Store des Partnerunternehmens.

12.5 Der Vertrag über kostenpflichtige Leistungen der minubo kann alternativ zu dem in Ziffer 1.5 beschriebenen Weg durch Annahme des vom Partnerunternehmen unterbreiteten entsprechenden Angebotes, durch den Kunden zustande kommen, vorausgesetzt, dass eine zeichnungsberechtigte Person des Partnerunternehmens das Angebot ebenfalls unterschreibt und diese AGB für die Leistungen der minubo einbezogen sind.

12.6 Soweit dies im Angebot ausdrücklich geregelt ist, hat der Kunde die Gebühren schuldbefreiend an das Partnerunternehmen zu zahlen. In einem solchen Fall sind Zahlungen direkt an minubo nicht vorzunehmen und nicht schuldbefreiend.

12.7 minubo ist berechtigt, die unterschiedlichen Daten (wie oben in Ziffer 4 definiert) dem Partnerunternehmen zur Verarbeitung und beliebigen Verwendung zur Verfügung zu stellen. Das Partnerunternehmen darf die bei ihm vom Kunden gespeicherten Daten oder die vom Partnerunternehmen für den Kunden berechneten Daten an minubo zur Verarbeitung und beliebigen Verwendung, z.B. in zusammengeführten Daten, übermitteln.

12.8 Abweichend von Ziffer 5.3.4 oben steht minubo nicht für Vertraulichkeitsverletzungen eines Partnerunternehmens ein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, entsprechende Regelungen mit dem Partnerunternehmen abzuschließen.

12.9 Die Haftungsbeschränkungen aus diesen AGB gelten auch im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen oder dem Reseller, soweit in diesem Verhältnis Ansprüche des Kunden aufgrund der Leistungen der minubo entstehen. minubo haftet und gewährleistet in keinem Fall für die Handlungen oder Unterlassungen Dritter, insbesondere von Partnerunternehmen oder Resellern, soweit deren Leistungen nicht ausdrücklich Gegenstand der vertraglichen Leistungen der minubo an den Kunden sind.

 

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